Bayerische Staatsregierung: Ruhetag am Gründonnerstag
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung unter anderem Folgendes beschlossen: "Betriebe, Ladengeschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am 1. April 2021 (Gründonnerstag) und am 3. April 2021 (Karsamstag) wie an den Osterfeiertagen geschlossen; am Samstag, den 3. April 2021, wird ausschließlich der Lebensmittelhandel geöffnet."
Die gesetzliche Umsetzung der neuen „Ruhetagsregelung“ durch den Bund steht noch aus.