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FA Traunstein: Info zu Schätzungen für den VZ 2018

Aufgrund der aktuell geltenden steuerlichen Erleichterungen zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie sieht die Finanzverwaltung von Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Abgabe von Steuererklärungen 2018 in steuerlich beratenen Fällen grundsätzlich ab. Daher wurden bislang und werden auch voraussichtlich für den Veranlagungszeitraum 2018 keine Erinnerungsläufe durchgeführt.

Das Finanzamt Traunstein weist darauf hin, dass nichtsdestotrotz Schätzungen für den Veranlagungszeitraum 2018 durchgeführt werden können, insbesondere wenn die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes dies erfordert. Es weist weiter darauf hin, dass es, soweit erforderlich, Schätzungen für den Veranlagungszeitraum 2018 in steuerlich beratenen Fällen auch ohne vorherige Erinnerungen oder Schätzungsandrohungen durchführen wird, wenn die jeweiligen Abgabefristen verstrichen sind.

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