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Kinderbetreuung: FAQs und neue Formulare

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales hat neue Formulare für die Erklärung zur Berechtigung der Notbetreuung (gültig ab dem 11. Mai 2020) veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu, sowie die aktualisierten FAQs rund um das Thema Kinderbetreuung in der Corona-Krise finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales.

→ Zu den neuen Formularen
→ Zum FAQ-Katalog

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