Richtlinie zur Gewährung einer Verpflegungspauschale für Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen (Verpflegungs-R)
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat gestern die Richtlinie zur Gewährung einer Verpflegungspauschale für Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen veröffentlicht. Diese Richtlinie gilt vom 01.04.2020 bis 15.06.2020.
→ Zur Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege