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Richtlinie zur Gewährung einer Verpflegungspauschale für Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen (Verpflegungs-R)

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat gestern die Richtlinie zur Gewährung einer Verpflegungspauschale für Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen veröffentlicht. Diese Richtlinie gilt vom 01.04.2020 bis 15.06.2020.

→ Zur Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

 

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