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Spielstätten- und Veranstalterprogramm: Bayerisches Kunstministerium verlängert und erweitert bestehende Hilfe für Kunst und Kultur

„Das zum 1. Juli 2020 angelaufene Spielstättenprogramm zur Unterstützung während der Corona-Krise verlängern wir aufgrund des anhaltenden pandemischen Geschehens bis 31. Juni 2021. Zudem erweitern wir es dahingehend, dass auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte antragsberechtigt sind. Die neue Regelung tritt am 16. November 2020 in Kraft“, gab Kunstminister Bernd Sibler am 15.11.2020 in München bekannt. In die Verlängerung und Erweiterung des fortan unter dem Namen „Spielstätten- und Veranstalterprogramm“ laufenden Programms investiert der Freistaat neben den bereits bereitgestellten bis zu 30 Millionen Euro zusätzlich weitere 15 Millionen Euro. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2020 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert, sodass Anträge weiterhin online über die Homepage der Bayern Innovativ gestellt werden können.

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