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Überbrückungshilfe Corona

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Neu ist insbesondere, dass die Hilfe explizit auf Unternehmen begrenzt wird, die sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes qualifizieren, und dass Anträge über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu stellen sind. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Die Richtlinien, Vollzugshinweise, Antragsformulare und FAQ werden derzeit erarbeitet. Eine Antragstellung ist noch nicht möglich. Sobald es weitere Informationen über die Antragsstellung gibt, halten wir Sie über den Newsletter sowie unsere Homepage auf dem Laufenden. Weitere Informationen werden auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie veröffentlicht.

>> Zum Eckpunkte-Papier des Bundeswirtschaftsministeriums

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