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BStBK: Vorerst kein Verzicht auf Sanktionierung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2020

Die Bundessteuerberaterkammer hatte gegenüber dem Bundesjustizministerium und dem Bundesamt für Justiz einen Verzicht auf Sanktionierung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2020 bis Ende Mai 2022 gefordert. Das BMJV hat hierzu bekannt gegeben, dass derzeit keine Zusage zu der o. g. Forderung gemacht werden kann. Die Bundessteuerberaterkammer wird sich weiter für einen entsprechenden Verzicht auf Sanktionierung einsetzen. Sobald neue Informationen hierzu vorliegen, werden wir Sie informieren.

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