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Corona-Schlussabrechnungen - Aktuelle Informationen

Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen ist am 31. Oktober 2023 abgelaufen. Falls weder die Schlussabrechnung eingereicht, noch eine Fristverlängerung beantragt wurde, werden im November 2023 Erinnerungsschreiben an die prüfenden Dritten mit der Aufforderung versendet werden, dies schnellstmöglich nachzuholen. Das digitale Antragsportal steht dafür innerhalb einer Nachfrist noch bis zum 31. Januar 2024 zur Verfügung.

Die Einreichung der Schlussabrechnung muss bei jedem Bewilligungs- oder Teilbewilligungsbescheid eines Pakets erfolgen, auch wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wurde oder noch anhängig ist.

Keine Pflicht zur Einreichung der Schlussabrechnung besteht bei vollständiger Ablehnung eines Antrags, auch wenn hiergegen ein Rechtsbehelf eingelegt wurde oder noch anhängig ist. Auch besteht keine Pflicht bei noch nicht beschiedenen Anträgen.

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