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Kurzüberblick Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19

In den aktualisierten FAQ zu den Beihilferegelungen sind bereits Ausführungen zur neuen Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, Covid-19, aufgenommen worden. Einen Überblick über die Schadensausgleichsregelung im Rahmen der Überbrückungshilfe III bzw. III Plus gibt die vom BMWi zusammengestellte Übersicht. Grundsätzlich können von dem neuen Beihilferahmen der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19, alle Unternehmen profitieren, die direkt oder indirekt von staatlichen Schließungsmaßnahmen betroffen sind oder waren und die einen Schaden nachweisen können, der unmittelbar aufgrund der Schließungsmaßnahmen entstanden ist. Der Förderspielraum im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus erweitert sich dadurch um zusätzliche 40 Mio. €.

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