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Wechsel der Betrachtung des Vergleichsumsatzes

Bitte beachten Sie: Zwischen dem Antragsverfahren und der Schlussabrechnung ist ein Wechsel des Vergleichsumsatzes von monatlicher Betrachtung auf Jahresbetrachtung und umgekehrt nicht möglich. Schlussabrechnungen in denen ein Wechsel vorgenommen wurde, werden zurückgegeben und müssen neu eingereicht werden.

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