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Wichtige Hinweise des BMWK an die prüfenden Dritten

3. Aktuelle ÜH III-Antragsvereinfachung bei abgelehnter November-/Dezemberhilfe

3. Aktuelle ÜH III-Antragsvereinfachung bei abgelehnter November-/Dezemberhilfe

Im Rahmen der November-/Dezemberhilfe gab es eine größere Zahl von Anträgen aus Branchen, die nicht antragsberechtigt waren, weil sie nicht geschlossen waren. Das gilt zum Beispiel für Anträge von Friseuren oder Taxiunternehmen. Diese Anträge sind deshalb abzulehnen. Trotzdem hatten auch diese Unternehmen zum Teil erhebliche coronabedingte Einbußen zu verzeichnen. Deshalb wurde politisch entschieden, dass diese Unternehmen, jedenfalls soweit sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt haben, auch für die Monate November/Dezember 2020 diese in Anspruch nehmen können. Damit die Betroffenen diese Möglichkeit nutzen können, müssen sie rechtzeitig ihren vorliegenden ÜH III-Antrag um die Monate November/Dezember 2020 erweitern:

  • Wurde ein Antrag auf Novemberhilfe oder Dezemberhilfe wegen fehlender Antragsvoraussetzungen durch die Bewilligungsstelle abgelehnt der Bescheid aufgehoben oder ist hinsichtlich des Antrags ein Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig und wurde bereits fristgerecht Überbrückungshilfe III beantragt, besteht bis zum 15. Juni 2022 die Möglichkeit, die Fördermonate November und/oder Dezember im Rahmen der Überbrückungshilfe III zusätzlich zu beantragen.
  • Der Antrag erfolgt entweder in Form eines durch den Service Desk freigeschalteten Überbrückungshilfe III-Änderungsantrags oder ausnahmsweise über ein Online-Formular, falls es innerhalb der kurzen Frist nicht möglich ist, den Änderungsantrag zu stellen. Das Online-Formular kann ausnahmsweise auch durch die Antragstellenden selbst, also ohne prüfende Dritte und per E-Mail verschickt werden, so dass die Beteiligung eines prüfenden Dritten hier nicht zwingend ist. Auch dieser Online-Antrag ist sehr einfach und unkompliziert. Prüfende Dritte der Überbrückungshilfe III sowie betroffene Direktantragsteller der November- und Dezemberhilfe wurden hierüber bereits per E-Mail informiert.
  • Beachte Sie bitte auch die Änderung der bisherigen Regelung: Im Rahmen der Schlussabrechnung ist diese Erweiterung des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe III – anders als bisher in den FAQs beschrieben – nicht mehr möglich. Die FAQs, Ziff. 3.20., sind in diesem Punkt entsprechend angepasst, alle potentiell Betroffenen wurden direkt informiert.
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