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Neues Verzeichnis für Restrukturierungsbeauftragte

Steuerberater können seit dem Inkrafttreten des StaRUG (kurz für Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) von den Restrukturierungsgerichten als Restrukturierungsbeauftragte sowie als Sanierungsmoderatoren bestellt werden. Um den Berufsstand zu unterstützen, will die Bundessteuerberaterkammer ein neues Verzeichnis für Restrukturierungsbeauftragte schaffen. Über dies sollen die zuständigen Restrukturierungsgerichte und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Mandantschaft die Möglichkeit erhalten, speziell fortgebildete Berufsangehörige zu finden.

Aus Sicht der BStBK erfüllen insbesondere Steuerberater, die den Titel „Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung“ des DStV e.V. erworben haben, die Voraussetzungen nach dem StaRUG. Durch den Lehrgang, die Leistungskontrollen und die Dokumentation von Fällen haben sie ihre besondere Kompetenz nachgewiesen, die durch regelmäßige Fortbildungen in den Folgejahren gesichert wird. Die Steuerberaterkammern Hamburg, Düsseldorf, Nürnberg und Sachsen werden aus verwaltungsökonomischen Gründen auch für Berufskollegen aus anderen Steuerberaterkammerbereichen das Verzeichnis führen. Fragen zur Zuständigkeit und zum Meldeverfahren beantworten die zuständigen Steuerberaterkammern.

[Quelle: Bundessteuerberaterkammer]

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