Lohnabrechnung – Beantragung einer neuen Betriebsnummer unter Verwendung der Unternehmensnummer
Zum 01. Januar 2024 sind Änderungen bei der Vergabe der Betriebsnummer durch den Betriebsnummernservice erfolgt. Für die Beantragung einer neuen Betriebsnummer (BBNR) hat seit dem 01. Januar 2024 zuvor die Beantragung der Unternehmensnummer bei den Unfallversicherungsträgern zu erfolgen. Aufgrund deren Prüfung verzögert sich die Betriebsnummernvergabe erheblich. Dies wirkt sich insbesondere bei der Sofortmeldung und der A1-Meldung aus. Ohne eine Betriebsnummer können beide Verfahren nicht angestoßen werden.
Die DGUV bittet um Beachtung der beigefügten Informationen.