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Neues zum Erbschaftsteuergesetz

Nachfolgend informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen zum Erbschaftsteuergesetz:

Aussagen des Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Das BVerfG hat mit in einer Pressemitteilung vom 14. Juli 2016 verlautbart, dass die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes erst einmal fort-gelten. Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliegt, hat Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof (Vorsitzender des 1. Senats des BVerfG) mitgeteilt, dass der 1. Senat sich Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuergesetz befassen wird.

Sitzung des Vermittlungsausschusses

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt am Donnerstag, 8. September 2016 über die Reform der Erbschaftsteuer.

Aussagen der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat durch gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. Juni 2016 (BStBl. 2016 Teil 1, S. 646) klargestellt, dass das bisherige Recht bis zu einer Neuregelung in vollem Umfang weiter anwendbar bleibt. Das gilt auch für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 30. Juni 2016 entsteht.

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