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Haftungsklarstellungserklärung beim DiFin-Prozess

Seit dem 1. April 2018 kann der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) als bundesweiter Standard zur Übermittlung von Jahresabschlüssen an die am Verfahren teilnehmenden Finanzinstitute genutzt werden. Die Bundessteuerberaterkammer hat zusammen mit anderen Organisationen eine Haftungsklarstellungserklärung der am DiFin-Prozess teilnehmenden Finanzinstitute erreicht. Durch diese Haftungsklarstellungserklärung haben die Finanzinstitute rechtlich klargestellt, dass u. a. die Steuerberater ihnen gegenüber nicht für fahrlässig (einschließlich grob fahrlässig) verursachte Schäden haften, die ausschließlich aus der Besonderheit der elektronischen Abschlussübermittlung entstehen. Dadurch werden Steuerberater bei der elektronischen Übermittlung nicht schlechter gestellt, als hätten sie den Abschluss ihrem Mandanten zur (Papier-)Einreichung bei dem Finanzinstitut übergeben. 

Die teilnehmenden Finanzinstitute sind unter Digitaler Finanzbericht zu finden. Diese Liste wird laufend aktualisiert. Sie enthält die Namen und Bankleitzahlen der teilnehmenden Banken und Sparkassen.

Das DiFin-Office stellt sicher, dass die jeweilige Bank/Sparkasse erst auf der Homepage des DiFin-Projektes erscheint, wenn dem DiFin-Office die unterzeichnete Haftungsklarstellungserklärung vorgelegt wurde. Der Prozess sieht vor, dass eine einmalige Abgabe der Haftungsklarstellungserklärung des Finanzinstituts gegenüber allen potenziell sendenden Steuerberatern ausreicht. Die Abgabe einer gesonderten Haftungsklarstellungserklärung des Finanzinstituts gegenüber jedem sendenden Steuerberater ist hingegen nicht vorgesehen.

[Quelle: Pressemitteilung Bundessteuerberaterkammer]

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