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Hilfsmaßnahmen zur Flutkatastrophe

Zur Abmilderung der Folgen der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat die Finanzverwaltung wie auch schon zu früheren Gelegenheiten einen „Katastrophenerlass“ (siehe untenstehendes Download) veröffentlicht. Aus diesem gehen Erleichterungen für die betroffenen Steuerpflichtigen hervor.

Zudem hat die DATEV eG konkrete Unterstützungsleistungen für Steuerberater gebündelt, diese können hier eingesehen werden. Besonders hervorzuheben ist dabei der DATEV-Notfallkontakt, über den sehr zügig in der individuellen Situation Unterstützung organisiert wird.

Weitere Informationen zu den politischen Maßnahmen finden Sie unter untenstehenden Links:

Den Beschluss des Bundes über die Soforthilfe für die Flut und ein BMF-Briefing zu den Bundesmitteln für die Sofort- und Wiederausbauhilfe finden Sie untenstehend.

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