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Grunderwerbsteuer: Änderung der Zuständigkeit für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2018 in Hessen

18 Dezember 2017

- Zentralisierung beim Finanzamt Alsfeld-Lauterbach

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 geht die Zuständigkeit für die hessenweite Grunderwerbsteuerbearbeitung von den bestehenden dezentralen Grunderwerbsteuerstellen ausnahmslos auf die neu eingerichtete "Hessische Zentralstelle für Grunderwerbsteuer (HZG)" im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, Verwaltungsstelle (VerwSt.) Lauterbach über. Die Zentralisierung umfasst auch die Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher Grunderwerbsteuerfälle, die bisher in der Hessischen Zentralstelle für gesellschaftsrechtliche Grunderwerbsteuerfälle (HZgG) im Finanzamt Fulda erfolgte.

Die geänderte Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZustVOFÄ) datiert auf dn 16. November 2017. Die Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen steht unmittelbar bevor.

Ich bitte Sie daher zu beachten, dass sämtliche Veräußerungsanzeigen (ggf. nebst der Abschrift der Urkunde über den Rechtsvorgang, den Antrag den Beschluss oder die Entscheidung) ab dem 1. Januar 2018 ausschließlich an die HZG im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, VerwSt. Lauterbach zu richten sind.

Alle Aufgaben zur Verwaltung der Grunderwerbsteuer, insbesondere Festsetzungen, gesonderte Feststellungen nach § 17 GrEStG, Erhebung, Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft und sonstige Anfragen sowie Anträge zu den betroffenen Erwerbsvorgängen werden ab dem l. Januar 2018 von der HZG im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, VerwSt. Lauterbach bearbeitet.

Bezieht sich ein Erwerbsvorgang auf innerhalb von Hessen belegene Grundstücke und werden die Besteuerungsgrundlagen von einem außerhessischen Finanzamt gesondert festgestellt, ist für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer ebenfalls die HZG im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, VerwSt. Lauterbach zuständig.

Bis zum 31. Dezember 2017 sind Rechtsvorgänge noch bei den aktuell für Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzämtern anzuzeigen.

Kontaktdaten der HZG im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach
Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, VerwSt. Lauterbach
- Hessische Zentralstelle für Grunderwerbsteuer
Anschrift: Hintergasse 3, 36341 Lauterbach
Telefon: 06631 / 790-0
Fax-Nr.: 0663t / 790 103
E-Mail: Zentralstelle-GrESt@fa-al.hessen.de

Sollten Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach. Die Bearbeiter
sind dort ab dem 2. Januar 2018 unter der Telefonnummer 06631 790-0 bzw. per E-Mail unter Zentralstelle-GrESt@fa-al.hessen.de zu erreichen.

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