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„Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise“ oder „Die Abschaffung des § 17 EStG“– Symposium 2019 des DWS-Instituts

Presseinformation

„Veräußerungsgewinne und Gesellschafterdarlehen in der Krise – die schwierige Abgrenzung der §§ 17, 20, 23 EStG“– unter diesem Titel fand am 25. November 2019 das diesjährige Symposium des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) unter Federführung des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht in Berlin statt.

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts, wies in seiner Begrüßung darauf hin, dass sich mit dem Wegfall des Begriffs des funktionalen Eigenkapitals für Steuerberater eine ganz neue Beratungssituation für den Steuerberater ergeben hat und nicht klar war, wie der Mandant für den Krisenfall oder in der Krise zu beraten war. „Mit der Rechtsprechung des VIII. Senats konnte dem vermögenden Opa, der das „Start up“ seines Enkels unterstützt hat, allerdings auch dann geholfen werden, wenn der Enkel das Unternehmen in den Sand setzt“, so Prof. Schwab. Prof. Schwab führte weiter aus: „Die Finanzverwaltung hat sich mit den Urteilen des BFH hingegen schwergetan und tat, was sie immer tut. Sie hat die Urteile bislang nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht.“

In ihrem in das Thema einführenden Impulsvortrag führte Prof. Dr. Franceska Werth zur Abgrenzung von § 17 und § 20 EStG unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des BFH aus und wies darauf hin, dass die Urteile des IX. und VIII. Senats bereits den Gesetzgeber auf den Plan gerufen haben.

Die anschließende Podiumsdiskussion mit MR Matthias Hensel (BMF) und Joachim Moritz RA/StB (Of Counsel, RiBFH a.D., Ernst & Young) widmete sich insbesondere der Frage, ob das Rad in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung von Finanzierungshilfen des Gesellschafters nach der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG und der Einführung der Abgeltungsteuer wirklich durch ein Nichtanwendungsgesetz unter Änderung der §§ 17, 20 EStG zurückgedreht werden soll oder ob es folgerichtig wäre, die Darlehensverluste von Gesellschaftern unabhängig davon, ob sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, unmittelbar im Anwendungsbereich des § 20 EStG zu erfassen und den § 17 EStG abzuschaffen.

Prof. Dr. Roman Seer, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht des DWS-Instituts, stellte zusammenfassend fest, dass es in der Tat ein Beitrag zur Strukturbereinigung wäre, § 17 EStG abzuschaffen und § 20 EStG bei Abschaffung der Abgeltgungsteuer so neu zu formulieren, dass ein synthetischer Einkommenstatbestand unter voller Wahrung des Nettoprinzips wiederhergestellt wird.

 

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