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Kurzinformation zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter ab.

Viele kleinere Unternehmen haben sich mit dem Thema noch nicht befasst, weil andere Probleme vordringlicher waren. Im Sinne einer ganzheitlichen Beratung sollten Steuerberater ihre von dem Gesetz betroffenen Mandanten darauf hinweisen, dass zusätzliche Nachweis- und Berichtspflichten zu erfüllen sind und die Unternehmen sich darauf vorbereiten müssen.

Für eine erste Information von kleinen Unternehmen hat die Offensive Mittelstand einen One-Pager entwickelt, der an die Unternehmen weitergegeben werden kann. Dieser One-Pager kann unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden:
https://www.offensive-mittelstand.de/fileadmin/One-Pager/OM_OnePa-ger_LkSG_11_2_web.pdf 

[Quelle: Bundessteuerberaterkammer]

 

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