Verlautbarungen und Hinweise für die Berufspraxis - Neue Hinweise zur Haftungsprävention
Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 13.02.2015
Das Thema Haftungsvermeidung in der Steuerberaterkanzlei nimmt heute einen wesentlich zentraleren Stellenwert ein als es in der Vergangenheit der Fall war. Dies hat unterschiedliche Ursachen. Eine Ursache ist, dass heutzutage wesentlich mehr und schneller Haftungsprozesse angestrengt werden. Vor diesem Hintergrund ist es wünschenswert, dem Berufsstand Hinweise an die Hand zu geben, wie mit diesem Thema in der Kanzlei am Besten umzugehen ist.
Der Ausschuss 41 „Praxissicherung“ hat deshalb Hinweise für die Haftungsprävention in der Steuerberatungskanzlei erarbeitet (siehe Anlage). Auch der Ausschuss 10 „Steuerberatungsrecht (national und international)“ hat sich dazu eingebracht.
Ziel der Hinweise ist es, Steuerberatern einen ersten Überblick über deren Möglichkeiten für die Haftungsprävention zu geben und gerade junge Steuerberater für das Thema zu sensibilisieren.
Die Hinweise für die Haftungsprävention in der Steuerberatungskanzlei werden im berufsrechtlichen Teil des Berufsrechtlichen Handbuchs unter "5.7. Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Haftungsprävention in der Steuerberatungskanzlei" (Verlautbarungen und Hinweise für die Berufspraxis) veröffentlicht.