Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Kanzleiberatung
Jedes Unternehmen ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetzt verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nachweisen zu können. In der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) wird dies im Detail ausgeführt.
Das Aufgabengebiet der Betriebsärzte bzw. Fachkräfte auf diesem Gebiet, umfasst die Beratung der Unternehmen in der allgemeinen Arbeitsschutzorganisation oder zur Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz.
In der Praxis ist es insbesondere für kleine Unternehmen schwer, geeignete fachliche Berater zu finden und zu nutzen. Die VBG bietet seit dem 01. Juli 2018 eine alternative Bertreuungsform, die Kompetenzzentren-Betreuung (KPZ-Betreuung) mit dem Kompetenzzentren-Portal an. Dieses bietet für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten die Möglichkeit, sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch kostenfrei beraten zu lassen.