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Geschäftslage des Bundesfinanzhofs

BFH-Pressemitteilung 03/2021

Zum zweiten Mal in Folge musste der Bundesfinanzhof seine  traditionelle Pressekonferenz  aus Gründen des Infektionsschutzes absagen. Aus diesem Grund hat das Gericht seinen Jahresbericht 2020 am heutigen Tage auf seiner Website (www.bundesfinanzhof.de) veröffentlicht. Dieser trägt den Titel  „Steuerrechtsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie“ und bringt die besonderen Herausforderungen, die der Bundesfinanzhof im abgelaufenen Jahr zu bewältigen hatte, auf den Punkt. Die im Jahresbericht enthaltene Zusammenstellung der wichtigen Entscheidungen des Jahres 2020 und die unten wiedergegebenen statistischen Daten zeigen, dass es dem Bundesfinanzhof gelungen ist, einen zeitnahen Rechtsschutz  auch unter den widrigen Bedingungen einer Pandemie zu gewährleisten. Der Jahresbericht enthält zugleich einen Ausblick auf die im Jahr 2021 zu erwartenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung.

Die  Geschäftslage des Bundesfinanzhofs hat sich im vergangenen Jahr kaum verändert. Die elf Senate  haben im Berichtsjahr 2020 insgesamt 2.122 Verfahren erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 1.995. Dadurch hat sich der Bestand an unerledigten Verfahren zum Jahresende 2019 gemindert. Er liegt mit 1.603 deutlich unter der Marke von 2.000 Verfahren.

Hervorzuheben ist ein weiterer Anstieg der Erfolgsquote  für die klagenden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Sie lag in den Revisionsverfahren bei 44 % nach 40 % im Vorjahr und bei den Nichtzulassungsbeschwerden bei 19 % im Vergleich zu 17 % im Vorjahr. Bezogen auf alle Verfahren wurden 23 % der Fälle zugunsten der Kläger entschieden (im Vorjahr 20 %).

Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim Bundesfinanzhof lag in 2020 ebenso wie im Vorjahr bei neun Monaten und damit immer noch unter dem langjährigen Durchschnitt der Verfahrensdauer. Diese Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Bei den Revisionsverfahren liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer im Berichtsjahr bei 20 Monaten. Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte durchschnittlich sieben Monate.

Auch im Berichtsjahr 2020 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. So sind nur noch 134 der zum Jahresende offenen Verfahren (8,4 %) vor 2019 beim Bundesfinanzhof eingegangen.

[Quelle: Pressemitteilung Bundesfinanzhof]

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