Hinweise des GKV-Spitzenverbands „Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“
Der GKV-Spitzenverband hat „Grundsätzliche Hinweise zur Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ veröffentlicht. Diese Ausarbeitung enthält neben allgemeinen Hinweisen zur Elterneigenschaft, zur Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes, auch Informationen zu den zu führenden Nachweisen. Der GKV-Spitzenverband hat diese Hinweise sowie weitere Informationen zum PUEG auf seiner Homepage veröffentlicht. Der GKV-Spitzenverband verweist in allen Zweifelsfragen an die zuständigen Kranken- bzw. Pflegekassen.