Grundsteuererklärung: Wenn Papier, dann nur auf amtlichem Vordruck
Kanzleien setzen häufig Formulare für die Vorerfassung der für die Feststellungserklärungen erforderlichen Daten ein. Einige Mandanten und, soweit diese Formulare auf den Kanzleiseiten veröffentlicht sind, auch sonstige Dritte, reichen diese Formulare fälschlicherweise bei den Finanzämtern ein. Sollten Sie solche Vorerfassungsformulare im Einsatz haben, nehmen Sie bitte darin einen deutlichen Hinweis auf, dass diese nicht für die Erklärungsabgabe beim Finanzamt geeignet sind.
Die offiziellen Grundsteuererklärungsvordrucke sind auf www.grundsteuer.bayern.de veröffentlicht und liegen ab 1. Juli in Papierform in den bayerischen Finanzämtern und Kommunen aus.