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Mindestlohn - Bundessteuerberaterkammer fordert Rechtssicherheit

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 19.03.2015

Mindestlohn - Bundessteuerberaterkammer fordert Rechtssicherheit

In den Medien wird der unzutreffende Vorwurf erhoben, Steuerberater würden falsch zum Mindestlohn beraten. Dies weist der Berufsstand der Steuerberater entschieden zurück.

Viele Regelungen zum Mindestlohn sind unklar oder auslegungsbedürftig. Hiervon sind Steuerberater betroffen, da sie im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung erste Ansprechpartner für ihre Mandanten sind. Die Tatsache, dass das Mindestlohngesetz Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsbuchführung und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge hat, diese Auswirkungen durch das Mindestlohngesetz aber nicht geregelt werden, führt derzeit zu großer Rechtsunsicherheit. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.

Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken: „In der Praxis führt der Mindestlohn zu großen Problemen. Wir Steuerberater sind für circa 25 % der Lohnabrechnungen aller Beschäftigten zuständig. Sollen diese Abrechnungen rechtssicher erfolgen, benötigen wir dringend verlässliche Grundlagen im Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung.“

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, verabschiedete die Bundeskammerversammlung am 17. März 2015 eine Resolution in Düsseldorf.

Die Bundeskammerversammlung fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, verlässliche Grundlagen auch für den Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung zu schaffen.

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