SV-Meldeportal und Nutzung von sv.net - Anmeldung zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern
Anmeldung im SV-Meldeportal sollte kurzfristig erfolgen!
Das SV-Meldeportal ersetzt sv.net: Die Ausfüllhilfe sv.net wird seit 2001 von den Krankenkassen angeboten und wurde bis dato kontinuierlich an die erweiterten Anforderungen zur Digitalisierung der Sozialversicherung angepasst. Das neue SV-Meldeportal wird die Ausfüllhilfe zeitnah ersetzen.
Zwar kann sv.net auch über die ursprünglich festgesetzte Frist am 29. Februar 2024 zeitweise noch eingeschränkt genutzt werden, jedoch wird die Anwendung zeitnah endgültig abgeschaltet. Die Rückmeldungen der Krankenkassen und Sozialversicherungsträger können überwiegend bereits heute nur noch mittels dem SV-Meldeportal abgerufen werden. Alle sv.net Anwender, sollten sich demnach kurzfristig für das SV-Meldeportal registrieren.