Bundesrat hat Pkw-Maut verabschiedet
Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 13.05.2015
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2015 die Einführung der Pkw-Maut (Infrastrukturabgabe) in Deutschland gebilligt. Das Gesetz wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Den Beginn der Maut-Erhebung legt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung fest. Vorgesehen ist, die Maut ab dem Jahr 2016 zu erheben.
Ausgestaltung der Regelung
Die Abgabe soll für in- und ausländische Pkw gelten, wobei Halter nicht in Deutschland zugelassener Wagen zunächst nur auf Autobahnen abgabepflichtig sind.
Ausländische Halter können zwei verschiedene Kurzzeitvignetten erwerben, deren Kosten sich nach der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge staffeln. Es ist vorgesehen eine Zehn-Tages-Vignette oder eine Zwei-Monats-Vignette anzubieten.
Die Infrastrukturabgabe soll von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen grundsätzlich jeweils für ein Jahr an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entrichtet werden (Höchstsatz 130,00 €). Die Kosten bestimmen sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Für Halter inländischer Fahrzeuge ist ein Steuerentlastungsbetrag bei der Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen. Dadurch können die Kosten für die
Infrastrukturabgabe über die Reduzierung der Kfz-Steuer vollständig kompensiert werden. Dies hat der Bundesrat im Rahmen des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes ebenfalls am 8. Mai 2015 beschlossen.
EU-Konformität dieser Regelungen
Österreich hat die EU-Kommission in einem Schreiben aufgefordert das Prüfungsverfahren im Hinblick auf die EU-Konformität dieser Maut zu veranlassen. Es bleibt abzuwarten, wie das Prüfungsverfahren ausgeht.