Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung
Mit anliegendem BMF-Schreiben gibt die Finanzverwaltung allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogenenr Daten durch die Steuerverwaltung bekannt. Mit diesen Hinweisen will die Finanzverwaltung ihren Transparenz- und Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 14 DSGVO nachkommen und informiert über die Art der erhobenen Daten, die Zwecke ihrer Verarbeitung sowie über die Rechte der betroffenen Personen. Diese Informationen sind auch auf der ELSTER-Startseite abrufbar: https://www.elster.de/eportal/start .
Bereits mit BMF-Schreiben vom 12. Januar 2018 äußerte sich die Finanzverwaltung ausführlich zum Datenschutz im Besteuerungsverfahren ab dem 25. Mai 2018. Darin sind vornehmlich Ausführungen zu den neuen Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen im Steuerverwaltungsverfahren enthalten. Mit einem weiteren BMF-Schreiben vom 12. Januar 2018 wurde der Anwendungserlass zur AO im Wesentlichen zum Steuergeheimnis (§ 30 AO) an die datenschutzrechtlichen Neuregelungen angepasst.