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"Der Steuerberater als Rechtsdienstleister" - Berufsrechtstagung 2017 des DWS-Instituts

15 November 2017

„Der Steuerberater als Rechtsdienstleister“ – unter diesem Titel fand am 13. November 2017 die diesjährige Berufsrechtstagung des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) in Berlin statt.
Dr. Raoul Riedlinger, Vorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, wies in seiner Begrüßung auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr hin, die die gerichtliche Vertretungsbefugnis bei Abgabenangelegenheiten erweitert hatte. „Positiv und richtig ist zu vermerken, dass das Bundesverwaltungsgericht den Begriff der Abgabenangelegenheit weit auslegt und die Vertretung durch Steuerberater vor den Verwaltungsgerichten insoweit zulässt.“ sagte Dr. Riedlinger. „Negativ und letztlich unverständlich hat das Bundessozialgericht die Antragstellung und Vertretung durch Steuerberater auf einem Gebiet, das für die meisten Steuerberater zum alltäglich Arbeitsumfeld gehört – das sozialversicherungsrechtliche Statusverfahren - nicht zugelassen. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, zur Erbringung welcher Rechtsdienstleistungen der Steuerberater befugt ist.“, so Dr. Riedlinger.

Im Anschluss an einen in das Thema einführenden Vortrag von Dr. Deckenbrock (Universität zu Köln) widmete sich die anschließende Podiumsdiskussion vor allem der Erbringung von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch Steuerberater. Dabei wurde insbesondere zwischen dem „rechtlichen Können“ und dem „rechtlichen Dürfen“ einer Rechtsberatung durch Steuerberater unterschieden. Hierbei kam auch eine mögliche Haftung des Steuerberaters bei Nichtvornahme solcher Rechtsdienstleistungen zur Sprache, die sich per Gesetz als rechtlich zulässige Nebenleistung darstellen. Ebenso diskutierte das Podium die Frage, inwiefern die Erbringung einer Rechtsdienstleistung durch den Steuerberater zu einem Kompetenzkonflikt mit Rechtsanwälten führt.

„Bei der außergerichtlichen Rechtsberatung durch den Steuerberater geht es um ein Sonderbedürfnis des Steuerberaters, das vom Gesetzgeber nicht als Problemfall erkannt wurde.“ fasste Prof. Mann, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht“, die Diskussion zusammen. „Insofern spricht Vieles für die Notwendigkeit einer spezielle Regelung im Steuerberatungsgesetz, um das Rechtsdienstleistungsgesetz den allgemeinen Abgrenzungsformeln vorzubehalten.“ so Prof. Mann.

Im Ergebnis waren sich die Tagungsteilnehmer einig, dass das Problem der fehlenden Rechtssicherheit für den Steuerberater tatsächlich nur partiell de lege ferenda gelöst werden kann und allenfalls in Fällen einer interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern zu vernachlässigen ist.
Bild- und Tonmaterial und weitere Informationen stehen unter www.dws-institut.de zur Verfügung.

Das Video zur Berufsrechtstagung 2017 finden Sie im Mitgliederbereich, loggen Sie sich hierzu ein und klicken Sie hier.

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