BMF-Schreiben: Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2021
Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2021 überarbeitet worden. Die Änderungen gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1. Januar 2017 können Sie dem beigefügten BMF-Schreiben entnehmen.