BStBK fordert Verzicht auf Sanktionierung bei Verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen bis mind. Ende April 2024
In einem Schreiben gegenüber dem Bundesjustizministerium fordert die Bundessteuerberaterkammer den Verzicht auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis mindestens Ende 2024. Das entsprechende Schreiben finden Sie unter untenstehendem Link zu Ihrer Kenntnisnahme. Über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit werden wir Sie informiert halten.