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BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen hinsichtlich des BVerfG-Beschlusses zur Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung

Am 28. September 2021 hat das BMF ein auf den 17. September 2021 datiertes BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen in Reaktion auf den BVerfG-Beschluss zur Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung veröffentlicht. Das BVerfG hatte in seiner Entscheidung den steuerlichen Zinssatz von 0,5 Prozent je vollen Monat auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen für Verzinsungszeiträume ab dem 01. Januar 2014 für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Der Gesetzgeber wurde zudem verpflichtet für Verzinsungszeiträume ab dem 01. Januar 2019 bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.

Bisher setzte die Finanzverwaltung Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. § 239 Abs. 1 Satz 1 AO hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO nur vorläufig fest. In dem Schreiben führt das BMF nun aus, wie es bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung durch den Gesetzgeber bei Zinsfestsetzungen mit vorläufiger Wirkung für die Zeit ab dem 01. Januar 2019 verfahren wird. Das BMF-Schreiben geht dabei auf erstmalige, geänderte bzw. berichtigte und mit vorläufigen Steuerfestsetzungen verbundene Zinsfestsetzungen nach § 233a AO ein. Auch werden Einspruchs- und rechtshängige Fälle, die Aussetzung der Vollziehung und der Umgang mit weiteren Verzinsungstatbeständen thematisiert.

→ Zum BMF-Schreiben 

[Quelle: Bundessteuerberaterkammer]

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