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Steuerberater qualifiziert und geeignet für Tätigkeit als Restrukturierungsbeauftragte nach dem StaRUG

Zu Restrukturierungsbeauftragten nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) können insbesondere geeignete und in Restrukturierungsverfahren erfahrene Steuerberaterinnen und Steuerberater bestellt werden. Der Gesetzgeber hat damit grundsätzlich der besonderen Eignung und der hohen betriebswirtschaftlichen Expertise des steuerberatenden Berufs Rechnung getragen. Aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV e. V.) erfüllen insbesondere die Berufsangehörigen mit einer erfolgreichen Qualifizierung zum/zur „Fachberater/-in für Restrukturierung und Unternehmensplanung bzw. für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e. V.)“ die Vorgaben des StaRUG hinsichtlich der geforderten Eignung und Erfahrung.

Durch einen erfolgreich absolvierten Lehrgang, Leistungskontrollen und Dokumentation von Fällen haben alle diese Fachberater/innen (DStV e. V.) ihre besondere Kompetenz nachgewiesen, die durch regelmäßige Fortbildungen in den Folgejahren gesichert wird. Weitere Informationen zum „Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.)“ finden Sie unter https://www.fachberaterdstv.de/fachberater-lehrgaenge/fachberater-fuer-restrukturierung-und-unternehmensplanung.

BStBK und DStV e. V. hatten eine Initiative gestartet und die genannten Fachberater informiert, um ein gesondertes Verzeichnis für Restrukturierungsbeauftragte aufzubauen. Leider ist die bundesweite Resonanz der Fachberater bislang noch erheblich hinter den Erwartungen geblieben. BStBK und DStV e. V. haben deshalb von dem Aufbau eines Verzeichnisses zum gegenwärtigen Zeitpunkt Abstand genommen. Stattdessen haben sich die Präsidenten der BStBK und des DStV e. V. mit einem gemeinsamen Schreiben an die Restrukturierungsgerichte gewandt, um die Berufsangehörigen bei ihrer Berufsausübung und bei der Listung durch die Restrukturierungsrichtergleichwohl zu unterstützen.

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