BStBK: Umsatzsteuer vereinfachen – Liquiditätsnachteile vermeiden
Information der Bundessteuerberaterkammer vom 18.09.2015
Mit ihrer aktuellen Eingabe beim Bundesfinanzministerium hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) angeregt, das Verfahren rund um die Einfuhrumsatzsteuer zu vereinfachen. Gemäß der gültigen Regelung haben viele Unternehmen einen erheblichen Liquiditätsnachteil, weil die Zollbehörden von ihnen Einfuhrumsatzsteuer verlangen, die Finanzbehörden diese aber im Wege der Vorsteuererstattung nur zeitlich nachgelagert verrechnen. Beide Verfahren laufen völlig unabhängig voneinander. Die Folge sind erhebliche Liquiditätsnachteile für viele Unternehmen. In Ausnahmefällen wird dieses Problem über individuell mit den Zoll- und Finanzbehörden abgestimmte Verrechnungsgestaltungen gelöst. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht.
Die BStBK kritisiert diesen Zustand. Sie moniert die aktuelle Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung gleichgelagerter Fälle. Außerdem werde in der Europäischen Union in den meisten Mitgliedstaaten das Verfahren der Direktverrechnung bereits praktiziert. Vor diesem Hintergrund fordert die BStBK, dass die Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit dem Vorsteuererstattungsanspruch in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen wird.