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Bundeskammerversammlung beschließt Resolution gegen Anzeigepflichten von Steuergestaltungsmodellen

20 September 2017

Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer 12/2017, Berlin

Im Hinblick auf den vorliegenden Richtlinienentwurf der EU-Kommission zu Anzeigepflichten von „Steuerintermediären“ hat die 96. Bundeskammerversammlung am 19. September 2017 in Erfurt die folgende Resolution verabschiedet:

“Die Bundeskammerversammlung fordert die Bundesregierung auf, den europäischen Richtlinienentwurf (COM (2017) 335) zur Einführung von Anzeigepflichten für legale Steuergestaltungsmodelle abzulehnen. Sollte die Richtlinie dennoch verabschiedet werden, darf der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung nicht über die Vorgaben der Richtlinie hinausgehen. Insbesondere dürfen nationale Gestaltungen nicht erfasst werden. 

Steuerberater als Berufsgeheimnisträger sind von Anzeigepflichten auszunehmen, denn die verfassungsrechtlich geschützte Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater steht einer Offenlegungspflicht von Gestaltungsmodellen entgegen.“

[Quelle: Bundessteuerberaterkammer]

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