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Elster – Bereitstellung von Bescheiddaten bei Änderungsbescheiden

Vorübergehend wird die Bescheiddatenübermittlung von Änderungsbescheiden über Elster unterbunden. Für alle Bundesländer (Ausnahmen sind Hessen und Niedersachsen) werden die Programmänderungen voraussichtlich beginnend ab der KW 37 vorgenommen werden. (Genau Terminangaben sind leider nicht möglich, da die Umstellung länderspezifisch erfolgt.)

Die Bereitstellung von Bescheiddaten erfolgt stets an den ursprünglichen Datenübermittler. Bisher war es daher möglich, dass durch Änderungen von Empfangsvollmachten im Zeitraum zwischen Bekanntgabe des Erstbescheids und Bekanntgabe des Änderungsbescheids unter Umständen keine Auswirkungen auf die Bereitstellung der Bescheiddaten haben. Hierdurch konnte es vorkommen, dass Fälle, bei welchen ein ehemaliger Datenübermittler, trotz Wiederruf der Vollmacht, Bescheiddaten für Jahre, in denen er (vor entsprechendem Widerruf) eine wirksame Bevollmächtigung vorlag, erhielt.

Um das Steuergeheimnis (§ 30 AO) zu wahren sowie den Datenpannen im Sinne des Art. 33 der DSGVO zu vermeiden, muss diese Form der Bescheiddatenübermittlung vorrübergehend unterbunden werden.

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