Fachassistent Lohn und Gehalt
Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ ist ein Berufstitel im Bereich des Lohnwesens, der bereits seit dem Jahr 2014 bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann. Mit der wachsenden Komplexität der Entgeltabrechnungen ist die Mandantschaft in den vergangenen Jahren zunehmend an einer Beratung im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht interessiert. Insbesondere suchen sie häufig Unterstützung bei Lohn- und Gehaltsfragen. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die u. a. Lohn- und Gehaltsabrechnungen bearbeiten. Für Mitarbeiter bietet die Fortbildung so eine attraktive Aufstiegschance.
Die Schwerpunkte der Fortbildung liegen in den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherung und in den Prozessen der Entgeltabrechnung. Dazu gehören insbesondere die nachfolgenden Aufgabenbereiche:
- steuer- sowie sozialversicherungsrechtliche Vorgänge für die Beschäftigten der Mandantschaft ermitteln und umsetzen,
- Entgeltabrechnungen für die Beschäftigten der Mandantschaft erstellen und verarbeiten,
- mit Ansprechpersonen der Rentenversicherungsträger und Finanzämter situations- und zielorientiert kommunizieren,
- bei der gestaltenden Beratung der Mandantschaft im Zuge der Entgeltabrechnung mitwirken und
- Mandantschaft im Rahmen von externen Prüfungen insbesondere durch Rentenversicherungsträger und Finanzämter unterstützen.
Die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit einer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu fertigen:
a) Steuerrecht,
b) Sozialversicherung,
c) Prozesse der Entgeltabrechnung
Die Sachverhalte sind dabei praxisorientiert zu lösen.