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Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

Der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist ein neuer Berufstitel im Bereich des Steuerwesens, der seit 2019 von Mitarbeitern in Steuerberatungskanzleien durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann. Bereits seit 2015 können Interessierte auch die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) ablegen. Insgesamt erweitert der FARC das bestehende Fortbildungsangebot der Steuerberatungskanzleien für ihre Mitarbeiter.

Vor allem durch die zunehmende Digitalisierung in den vergangenen Jahren sind die Mandanten von Steuerberatern zunehmend an betriebswirtschaftlicher Beratung interessiert. So benötigen Mandanten beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge oder bei Auswertungen und Empfehlungen für die laufende Unternehmensführung.

Der Steuerberater ist dabei auf Mitarbeiter angewiesen, die sich auf dieses betriebswirtschaftliche Fachgebiet spezialisiert haben, über grundlegende Kenntnisse im Controlling sowie der Jahresabschlussanalyse verfügen und Beratungsvorgänge qualifiziert vor- und nachbereiten können. Für Mitarbeiter bedeutet die Fortbildung zum FARC eine attraktive Aufstiegschance.



Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling liegt auf dem externen und internen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung und -analyse sowie die integrierte Unternehmensplanung.

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