Den Termin für die schriftliche Abschlussprüfung der Steuerfachangestellten können Sie unserem Terminplan entnehmen. Die Prüfung findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erhalten Sie gemeinsam mit der Ladung zu Ihrer mündlichen Prüfung. Diese werden in der Regel Ende Januar des jeweiligen Prüfungsjahres an die Auszubildenden und Ausbildenden verschickt. Die mündlichen Prüfungen beginnen gewöhnlich ab Mitte Februar und enden voraussichtlich zum Ende des Monats. Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte zu den Ergebnissen oder Prüfungsterminen nicht möglich sind.
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss für die Winterprüfung, dieser ist am 25. September des jeweiligen Jahres.
Den Termin für die schriftliche Abschlussprüfung der Steuerfachangestellten können Sie unserem Terminplan entnehmen. Die Prüfung findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erhalten Sie gemeinsam mit der Ladung zu Ihrer mündlichen Prüfung. Diese werden in der Regel Mitte Juni des jeweiligen Prüfungsjahres an die Auszubildenden und Ausbildenden verschickt. Die mündlichen Prüfungen finden jeweils ab Ende Juni bis Ende Juli statt. Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte zu den Ergebnissen oder Prüfungsterminen nicht möglich sind.
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss für die Sommerprüfung, dieser ist am 8. März des jeweiligen Jahres.
Für die Anmeldung zur Prüfung nutzen Sie bitte ausschließlich die einheitlichen Anmeldeformulare. Über den Zeitpunkt, ab wann das Anmeldeformular auf der Website der Steuerberaterkammer München zum Download bereit steht, werden die Kanzleien vorab schriftlich informiert.
Die Anmeldeformulare können entweder per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Bitte reichen Sie das Formular nicht doppelt auf beiden Wegen ein!
Prüfungsort sowie zeitlicher Beginn der Abschlussprüfung werden dem Prüfungsteilnehmer gesondert mit der Ladung zur Prüfung ca. 14 Tage vor dem Prüfungstermin übermittelt.
Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum jeweiligen Anmeldeschluss bei der Steuerberaterkammer München anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ferner werden auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben.
Der mündliche Teil der Abschlussprüfung wird für die
Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzliche Regelung, hier insbesondere § 15 BBiG und § 10 JArbSchG, hingewiesen.
Die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Bei der Sommerprüfung findet die schriftliche Prüfung Ende April/Anfang Mai statt. Die mündliche Prüfung erfolgt im Anschluss im Juni/Juli.
Bei der Winterprüfung findet der schriftliche Teil Ende November/Anfang Dezember statt und der mündliche Teil im Anschluss Ende Januar/Anfang Februar des Folgejahres.
Die Prüfung findet regelmäßig in den Berufsschulen bzw. in München zentral statt.
Am ersten Tag der schriftlichen Prüfung schreiben Sie zwei Fächer: Rechnungswesen (mit einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten). Zwischen den beiden Klausuren haben Sie eine halbe Stunde Pause.
Am zweiten Tag erwartet Sie noch eine weitere Prüfung, nämlich die Klausur zum Steuerwesen mit einer Dauer von 150 Minuten.
Die zugelassenen Hilfsmittel entnehmen Sie bitte dem Ladungsschreiben. Der Rechtsstand der Klausuren wird über die Berufsschullehrer mitgeteilt.
Stellen Sie sich die mündliche Prüfung wie ein Mandantengespräch vor: Das Thema des Gesprächs können Sie aus zwei Vorschlägen auswählen und sich hierauf zehn Minuten vorbereiten. Anschließend findet das Gespräch mit den Prüfern statt. Hierbei sitzen sich drei Prüflinge und drei Prüfer gegenüber. Insgesamt dauert dieses Prüfungsgespräch etwa eine Stunde.
Wir bitten Sie, sich zu der mündlichen Prüfung dem Anlass entsprechend ordentlich zu kleiden.
Sofern Sie die mündliche Prüfung bestehen, endet mit Bekanntgabe des Ergebnisses Ihre Ausbildung und Sie haben einen wichtigen Erfolgsschritt gemeistert! Bei Nichtbestehen endet die Ausbildung mit dem im Vertrag vereinbarten Datum, es sei denn, Sie beantragen eine Verlängerung der Ausbildungszeit.
Bitte beachten Sie, wir leiten Sie nun an YouTube weiter. YouTube ist ein Videoportal und gehört zum Google-Konzern (Google LLC) mit Sitz in den USA. Beim Besuch der Webseite erhebt, verarbeitet und speichert Google personenbezogene Daten (z. B. mittels Cookies) von Ihnen zu Marketing-, Analyse-, und ggf. weiteren Zwecken. Bei der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA besteht derzeit kein angemessenes Datenschutzniveau und Betroffenenrechte können ggf. nicht durchgesetzt werden. Nähere Informationen hierzu können Sie in unserer Datenschutzerklärung einsehen.
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