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Meisterbonus

Sichern Sie sich Ihren 3.000 EURO Meisterbonus!

Der Freistaat Bayern gewährt den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“, dotiert mit 3.000 Euro! Zudem werden besondere Leistungen mit der Urkunde „Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung“ ausgezeichnet.

Voraussetzungen für den Meisterbonus

Einzige Voraussetzung für den Meisterbonus ist, dass die Prüfung erfolgreich bestanden wird. Alles Weitere regelt gerne die Steuerberaterkammer München für Sie: Mit der Einladung zur mündlichen Prüfung erhalten Sie auch ein Formular, auf welchem Sie bitte die Kontoverbindung angeben, auf welche der Meisterbonus überwiesen werden soll. Gerne können Sie dieses Formular dann in der Kammergeschäftsstelle einreichen. Alles Weitere regelt gerne die Steuerberaterkammer München für Sie. 

Voraussetzungen für den Meisterpreis

Um sich zudem die Urkunde „Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung“ zu sichern, muss man zu den 20 % der besten Prüflinge gehören und mindestens mit der Note „gut“ (2,5) bestehen. Die Urkunde wird durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat überreicht. Auch hier gilt: Die Steuerberaterkammer München regelt alles Weitere für Sie.

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