Seitenbereiche

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen nach dem Geldwäschegesetz für 2022 (§ 57 GwG)

Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben gemäß § 57 Abs. 1 GwG bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz (GwG) oder gegen die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt haben, nach Unterrichtung des Betroffenen, auf ihrer Internetseite bekannt zu machen. Weitere Informationen finden Sie in beigefügter Bekanntmachung.


Bekanntmachungen nach dem Geldwäschegesetz für 2021 (§ 57 GwG)

Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben gemäß § 57 Abs. 1 GwG bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz (GwG) oder gegen die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt haben, nach Unterrichtung des Betroffenen, auf ihrer Internetseite bekannt zu machen. Weitere Informationen finden Sie in beigefügter Bekanntmachung.


Bekanntmachungen nach dem Geldwäschegesetz für 2020 (§ 57 GwG)

Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben gemäß § 57 Abs. 1 GwG bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz (GwG) oder gegen die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt haben, nach Unterrichtung des Betroffenen, auf ihrer Internetseite bekannt zu machen. Weitere Informationen finden Sie in beigefügter Bekanntmachung.


zum Archiv
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.