Hinweisgeberstelle Geldwäschegesetz
Die Steuerberaterkammer München hat eine Hinweisgeberstelle für Verstöße der Mitglieder der Steuerberaterkammer München gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung errichtet (Hinweisgeberstelle gem. § 53 Abs. 1 GwG).
Die Hinweisgeberstelle nimmt ausschließlich postalisch unter:
Steuerberaterkammer München
Hinweisgeberstelle GwG
Nederlinger Straße 9
80638 München
(anonyme) Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegen, sofern sich die Hinweise gegen Mitglieder der Steuerberaterkammer München richten.