Befreiung von der Prüfung
Gemäß § 38 StBerG können sich bestimmte Personengruppen von der Prüfung befreien lassen. § 39, Abs. 1 StBerG sieht einen Gebühr von 200,00 Euro vor, die bei Antragsstellung zu entrichten ist.
Der Antrag auf Befreiung ist auf einem Formular zu stellen. Dieser Antrag ist kostenpflichtig.
Diesem Antrag müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind in amtlich beglaubigter Form (notariell oder behördlich) vorzulegen und damit im Regelfall postalisch an die Steuerberaterkammer München zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass eingereichte Originale einbehalten werden.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung grundsätzlich erfüllen oder nicht, sich aber vor einer evtl. Kündigung Sicherheit verschaffen wollen, können Sie auch eine verbindliche Auskunft stellen.