Bestellung
Nach bestandener Prüfung oder nach Befreiung von der Prüfung können sie sich als Steuerberater(in) bestellen lassen.
Die Bestellung erfolgt auf Antrag durch die Steuerberaterkammer. Bitte reichen Sie hierzu folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Bestellung
- Erklärung über die Pflichten als Steuerberater
***(Bitte beachten Sie, dass diese mittels unten- oder nebenstehendem Download eingereicht werden muss)*** - Beglaubigte Abschrift der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder über die Befreiung von dieser Prüfung (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 DVStB)
- Versicherungsbestätigung
- Passbild (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 DVStB)
- aktuelles Führungszeugnis der Belegart O
(Dieses muss bei der Meldebehörde beantragt werden und geht aber uns unmittelbar als Behörde zu.)
Sofern Sie Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind:
- Bescheinigung der für sie zuständigen Berufsorganisation, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens rechtfertigen (§ 34 Abs. 4 Satz 2 DVStB)
Im Falle der Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater (§ 58 Satz 5 Nr. 5 StBerG):
- Arbeitgeberbescheinigung (s. Formblatt - Homepage)
- Arbeitsvertrag
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Bestellung.