Eignungsprüfung
„Zur selbständigen Hilfeleistung in Steuersachen Berechtigte“, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sind, haben mit der Eignungsprüfung die Möglichkeit, das Recht für die steuerberatende Tätigkeit in Deutschland, wie auch der deutsche Steuerberater es hat, zu erlangen.
Die Eignungsprüfung wird auf Basis des § 37 a des Steuerberatungsgesetzes durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallprüfung. Um zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden, muss ein Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingereicht werden, bitte beachten Sie hierbei, dass dieser Antrag kostenpflichtig ist.
Bei der Eignungsprüfung handelt es sich im Gegensatz zur Steuerberaterprüfung um eine verkürzte Prüfung. In der Regel muss der Prüfling hierbei zwei der drei Klausuren der Steuerberaterprüfung ablegen.
Diesem Antrag müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind in amtlich beglaubigter Form (notariell oder behördlich) vorzulegen und damit im Regelfall postalisch an die Steuerberaterkammer München zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass eingereichte Originale einbehalten werden.