Mündliche Prüfung
Mit der Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Anfang Januar werden die erfolgreichen Bewerber zur mündlichen Prüfung geladen.
Die Termine der mündlichen Prüfung liegen regelmäßig zwischen Ende Januar und Ende April. Im Interesse einer Gleichbehandlung werden die Termine in einem EDV-technischen Verfahren nach dem Zufallsprinzip verteilt.
Zur mündlichen Prüfung sind das Einladungsschreiben und der Personalausweis mitzubringen. Außerdem sind eigene Gesetzestexte und Schreibzeug erlaubt. Papier zur Vorbereitung des Vortrags wird gestellt. Gesetzestexte werden nicht mehr von der Kammer gestellt.
Zu Beginn der Prüfung hält jeder Prüfling vor dem Prüfungsausschuss allein einen Kurzvortrag. Der Prüfling kann sich sein Thema aus drei Themenvorschlägen auswählen. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Der Vortrag selbst soll maximal 10 Minuten dauern.
Die weitere Prüfung findet als Prüfungsgespräch zwischen dem Prüfungsausschuss und den Prüflingen statt. Regelmäßig sitzen sich sechs Prüfer und vier Prüflinge gegenüber.