Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren. Zeitpunkt der Prüfung, die Prüfungsaufgaben, die Bearbeitungszeit sowie die zugelassenen Hilfsmittel werden nicht von der Steuerberaterkammer, sondern jährlich bundeseinheitlich von der Finanzverwaltung bestimmt.
Es hat sich in der Praxis folgende unverbindliche Handhabung eingebürgert: Regelmäßig finden die Klausuren in der ersten oder zweiten Oktoberwoche von Dienstag bis Donnerstag jeweils von 9 –15 Uhr statt. Am ersten Tag wird Verfahrensrecht, am zweiten Tag Ertragsteuern und am dritten Tag Buchführung geschrieben.
Die zugelassenen Hilfsmittel sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen. In den Büchern sind Unterstreichungen und (farbige) Markierungen erlaubt, jedoch nicht schriftliche Ergänzungen und Anmerkungen. Indexe (z.B. mit PostIts oder Reitern) können angebracht werden.
Schreibzeug und ein netzunabhängiger, geräuschloser und nicht programmierbarer Taschenrechner (sog. „Tax-Taste“ ist erlaubt) sind selbst mitzubringen.
Mobiltelephone sind im Prüfungsraum nicht gestattet. Sie werden vom Prüfungsausschuss grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet.
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden voraussichtlich nicht vor dem 6. Januar per Post versandt. Vorherige telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.