Zulassung
Anmeldeschluss: Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres zu stellen und müssen spätestens bis zum 30. April (Eingangstempel) bei der Steuerberaterkammer München in Papierform vorliegen.
Diesem Antrag müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind in amtlich beglaubigter Form (notariell oder behördlich) vorzulegen und damit im Regelfall postalisch an die Steuerberaterkammer München zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass eingereichte Originale einbehalten werden.
Zulassungsvoraussetzungen

Hinweis zum Studium
Praktische Tätigkeit
Zeitliche Abfolge der berufspraktischen Tätigkeit
Freiberufliche Tätigkeit und sogenannte freie Mitarbeit
Grundwehrdienst und Zivildienst
Gesetzlicher Mutterschutz
Unterbrechungen
Umfrage zur Planung der beruflichen Zukunft
Mit Ihrer Zulassung zur Steuerberaterprüfung nimmt Ihre berufliche Zukunft in der Steuerberatung immer mehr Gestalt an. Derzeit beschäftigen Sie sich vielleicht schon mit der Frage, ob Sie nach bestandener Steuerberaterprüfung selbstständig oder lieber als angestellter Steuerberater tätig sein wollen. Um Ihnen und Ihren Berufskollegen eine gezielte Unterstützung beim Berufseinstieg zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Unterstützung und persönliche Meinung. Wir möchten besser verstehen, wie angehende und junge Steuerberater ihre berufliche Zukunft planen, damit wir für sie die notwendigen Grundlagen schaffen können.
Wir führen dazu bis zum 31. August 2025 eine ca. fünf-minütige Umfrage zur Planung der beruflichen Zukunft in der Steuerberatung durch, an der Sie gerne teilnehmen können. Vielen Dank!
https://bstbk.sslsurvey.de/StB_Selbststaendigkeit_Umfrage_2025