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Steuerberaterplattform - weitere Use-Cases

Steuerberater können sich nun mit ihrer digitalen Steuerberater-Identität am Akteneinsichtsportal der Justiz authentifizieren. Neben dem SAFE-Verzeichnisdienst der Bundesrechtsanwaltskammer wird künftig auch das SAFE-Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer als Anmeldemöglichkeit angeboten. Dieses Portal ermöglicht den zentralen Zugang zu elektronischen Akten, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach einem erfolgreichen Akteneinsichtsgesuch bereitgestellt werden. Während zuvor nur das Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer genutzt werden konnte, steht jetzt auch das Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung.

Zusätzlich ist seit dem 10. Oktober 2024 die Identifizierung über die Steuerberaterplattform beim Unternehmensregister möglich. Diese Einbindung ist Teil der Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das die Identitätsprüfung bei der Einreichung von Unternehmensberichten und Rechnungsunterlagen mit Geschäftsjahresbeginn nach dem 31. Dezember 2021 vorschreibt. Da Steuerberater häufig diese Einreichungen übernehmen, vereinfacht die Nutzung der digitalen Identität den Prozess erheblich und stellt zudem eine kostengünstigere Alternative dar. Die Bundessteuerberaterkammer hat sich in Gesprächen intensiv dafür eingesetzt, dass die Plattform in das Unternehmensregister eingebunden wird, was nun durch die Änderung der Unternehmensregisterverordnung (§ 3a Abs. 4 URV) umgesetzt wurde.

Weitere Informationen und den Zugang zum Portal finden Sie unter https://www.akteneinsichtsportal.de.

Eine bebilderte Beschreibung des Login-Vorgangs finden Sie hier:

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